Abschnitt
5.1.4.1

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5.1.4.1 Zeichnung 4: Fahrleitungslage am Modul-Endmast

Voraussetzung zur Herstellung der Fahrleitungsübergänge zwischen den Modulen ist eine genaue Einhaltung der in den Zeichnungen angegebenen Maße. Nur so ist gewährleistet, daß der Zusammenbau problemlos erfolgen kann. Als erste Maßnahme muß der jeweils letzte Mast am Modulende genau 80 mm von der Außenkante Kopfstück gesetzt werden. Als Hilfsmittel zum genauen Einmessen ist wiederum die Meßleiste (siehe auch Punkt 5.1.3) anzubringen. Sie dient später auch dazu, den Abstand (= 70 mm) der Befestigungsschraube für das Fahrleitungs-Übergangsstück zu überprüfen. Zwischen den beiden Modul-"Endmasten" wird die Fahrleitung innerhalb des Moduls nach den Empfehlungen der Firma Sommerfeldt verlegt (siehe auch Punkt 2.5).

Für die Befestigung von Fahrleitungs-End- und Übergangsstücken untereinander fertigen wir kleine Plättchen aus 0,7 mm Kupferblech an. Dieses Blech fällt bei der Dachrinneninstallation an und ist beim Klempner als Reststück bzw. Abfall zu bekommen. Alternativ kann auch 0,7 mm Messingblech verwendet werden. Zu-nächst werden mit einer Laubsäge je zwei Plättchen in den Größen 8 x 4 x 0,7 mm und 10 x 4 x 0,7 mm aus dem Blech ausgesägt und mit einer Feile sauber bearbeitet. In die kürzeren Plättchen (8 x 4 mm) wird mittig gemäß Zeichnung ein Loch mit 1,6 mm Durchmesser gebohrt. In die längeren (10 x 4 mm) werden nebeneinander drei Löcher mit einem Durchmesser von je 2 mm gebohrt, die anschließend zu einem Langloch von ca. 7 mm aufgefeilt werden. Diese Langlöcher sind zum Ausgleich von Toleranzen erforderlich, die sich trotz sorgfältigster Arbeit beim Bau der Module nicht immer vermeiden lassen. Zum Auffeilen eignet sehr gut eine sogenannte "Mäuseschwanzfeile" mit einem Durchmesser von 1,5 mm.

Fahrleitungslage am Modul-"Endmast"


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