Abschnitt
2.5

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2.5 Fahrleitung

Die Fahrleitung ist mechanisch funktionsfähig zu erstellen, damit mit ausgefahrenem Stromabnehmer gefahren werden kann.

Es kann Einfachfahrleitung nach Vorbild der FO oder Kettenfahrleitung nach Vorbild von FO, RhB und BVZ installiert werden. Beim Aufbau eines Modul-Arrangements sollten jedoch immer Module mit gleichartiger Fahrleitung miteinander verbunden werden. Eine Verbindung beider Fahrleitungssysteme bedingt ein Übergangsmodul.

Als Modellfahrleitung ist das Fabrikat Sommerfeldt zu verwenden. Die Stärke von Fahrleitung und Tragseil beträgt 0,7 mm, die der Hänger 0,5 mm. Es gelten die in der Aufbauanleitung der Firma Sommerfeldt festgelegten Maße. Im Interesse der Betriebssicherheit sollte der Fahrleitungs-Zick-Zack jedoch auf max. +/- 3 mm begrenzt werden. Desweiteren sollten aus Stabilitätsgründen die einzelnen Fahrleitungsfelder nicht zu lang ausfallen; bei Kettenfahrleitung max. 315 mm (Sommerfeldt Fertigelement Nr. 146), bei Einfachfahrleitung ca. 180 mm. Diese Maße gelten natürlich nur bei geradem Gleisverlauf.

Die Fahrleitungsmasten müssen immer auf Planumshöhe (= OK Trassenbrett) montiert werden (siehe Zeichnung Nr. 4, Abschnitt 5.1.4.1). Um den Fahrdraht optisch dünner erscheinen zu lassen, wird dieser im Farbton "Anthrazit-Matt" gestrichen. Wir empfehlen hierfür die Farbe "Gun Metal X 10" der Fa. Tamiya Color o.ä.. Bei den Metallmasten und den Auslegern der Holzmaste ist eine farbliche Behandlung ebenfalls empfehlenswert, um den unnatürlichen Glanz des Neusilbers zu korrigieren. Diese Teile sind bei unserem Vorbild in der Regel verzinkt. Hier eignet sich ein Anstrich im Farbton "Stahlgrau-Matt" Nr. 87 der Fa. Humbrol bzw. Nr. 47 der Fa. Revell.

Aus optischen Gründen wird der Abstand von Außenkante Modul bis zum ersten Mast auf 80 mm (Achsmaß) festgelegt. Entsprechende Zwischenstücke der Fahrleitung am Modulübergang sind nach Zeichnungen Nr. 5 und 6 (Seite 22 ff.) anzufertigen. Der in Punkt 2.4 (Gleisbau) genannte Abstand von 170 mm von Außenkante Modul bis zur Zungenspitze der ersten Weiche ergibt sich aus der Fahrleitungsgeometrie. Ausschlaggebend ist der Weichenmittelpunkt über dem sich die Fahrleitungen von Stamm- und Abzweiggleis kreuzen. Bei Weichen mit einem Abzweigwinkel von 9,5° ist dieser Punkt 70 mm von der Zungenspitze entfernt. Wird Einfachfahrleitung verwendet, muß an dieser Stelle ein Fahrleitungsmast stehen. Bei Kettenfahrleitung wird die Fahrleitung des Zweiggleises über die Weiche verlängert und entsprechend an einem in Zugrichtung stehenden Mast verankert. Bei Einhaltung des genannten Abstandes von 170 mm kann hierfür nämlich der Modul-"Endmast" (80 mm von Modulaußenkante entfernt) verwendet werden.


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