Abschnitt
2.3

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2.3 Beschaffenheit des Modulkastens

Der Modulkasten besteht aus zwei genormten Kopfstücken, sowie einer Vorder- und Rückwand. Dabei ist die Wand mit der niedrigeren Höhe die Vorderseite. Vorder- und Rückwände sollten aus dem gleichen Material wie die Kopfstücke sein, jedoch ist hier eine Stärke von 12 mm ausreichend. Das Modul ist als verwindungssteifer Kasten auszubilden, wobei dieser von unten grundsätzlich auf der ganzen Fläche offenbleiben muß. Querspanten zur Aufnahme von Trassenbrett und Gelände sind an Vorder- und Rückwand zu befestigen. Das Trassenbrett dient zur Aufnahme des Gleises und sollte mindestens 80 mm breit sein. Im Bereich der Kopfstücke ist das Trassenbrett diesen entsprechend anzupassen. Da die Planumshöhe durch die Kopfstücke bestimmt wird, muß das Trassenbrett zwischen diesen eingepaßt werden.

Die Vorder- und Rückseite des Modulkastens ist von außen mit seidenmatter Lackfarbe im Farbton RAL 8017 -schokoladenbraun- zu streichen. Die Flächen der Kopfstücke werden nicht lackiert. Hier besteht die Gefahr, daß die Modulkästen durch den Anpreßdruck beim Zusammenbau festkleben können.


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